Lieferungs- und Verkaufsbedingungen

–Gültig ab 01. Januar 2013 –





für alle künftigen Geschäfte

1. Die folgenden Lieferungs- und Verkaufsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Geschäfte mit dem Käufer. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie erneut Bezug genommen wird. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigungsform. Gegenbedingungen des Käufers heben die Gültigkeit unserer Bedingungen nicht auf, auch wenn wir nicht ausdrücklich Widerspruch erheben. Anderslautenden Bestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310, Abs. 1 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht beliefert.

2. Die in unseren Preislisten und Angeboten angegebenen Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorausgegangenen Preislisten ihre Gültigkeit.

3. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Vom Käufer gewünschte Liefertermine werden nur durch schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer verbindlicher VertragsbestandteiL Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Tag des Ablaufes der Lieferfrist unser Werk verlassen hat oder wir bis zum Tag des Ablaufes der Lieferfrist dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Höhere Gewalt, Material- und Energieschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, unvorhergesehene, die Fabrikation oder den Transport behindernde Umstände, entbinden den Verkäufer für ihre Dauer und für
eine angemessene Zeit danach von der Lieferverpflichtung.

4. Die Lieferungen erfolgen – soweit nicht anders vereinbart – an den Fachhandel ab einem Nettowarenwert von EUR 250,00, an den Großhandel ab einem Nettowarenwert von EUR 500,00 frei Haus, unter diesem Wert ab Werk unfrei. Exportaufträge werden ab Werk geliefert. Bei Frankolieferungen gehen die Verpackungskosten zu unseren Lasten, bei unfreien Sendungen werden sie zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Alle Güter reisen auf Rechnung des Empfängers und Bestellers. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt – wenn nichts anderes vereinbart – dem Verkäufer überlassen. Die Gefahr geht mit dem Verlassen des Fabrikgeländes auf den Käufer bzw. Empfänger über. Sollte die Lieferung auf Grund von durch den Verkäufer nicht zu beeinflussenden Gründen nicht vollständig erfolgen, so ist die Ware neu zu bestellen. Nachlieferungen erfolgen grundsätzlich nicht. Nachbestellungen werden nur am Tag der Bestellung entgegengenommen. Danach eingehende Nachbestellungen werden gegen Berechnung der Fracht und Verpackungskosten nachgesandt.

5. Der Mindestauftragswert beträgt EUR 125,00 netto. Bei kleineren Bestellungen wird ein Mindermengenzuschlag (MMZ) von EUR 12,50 berechnet.

6. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung ohne Abzug fällig und zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Lieferungen an Neukunden erfolgen ausschließlich gegen Vorauskasse. Skontoabzug ist nur möglich, wenn alle alten Rechnungen bezahlt sind. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn wir über den  Betrag verfügen können. Geht die Zahlung nicht bis zum 30. Tag ab dem Rechnungsdatum bei uns ein, ist der Käufer in Schuldnerverzug und schuldet nach§ 288, Abs. 2 BGB, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszins; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

7. Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Größe, Stärke, Farbe und sonstigem Aussehen sind vorbehalten, ebenso Gewichtstoleranzen von ± 10 % und Formatschwankungen in Höhe von ± 8 mm. Format- und Farbabweichungen bei handgeschöpften Qualitäten und Naturpapieren sind produktionstechnisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Geringfügige Farbabweichungen der abgebildeten Farbübersichten gegenüber den gelieferten Waren sind drucktechnisch bedingt. Besondere Eigenschaften müssen schriftlich zugesichert sein. Bei Sonderanfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15 % der vereinbarten Menge zulässig.

8. Änderungen in Form und Ausführung gegenüber Katalogabbildungen und -beschreibungen, die die Funktion und Qualität des Artikels nicht beeinflussen, behalten wir uns vor.

9. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Ware ist unverzüglich – spätestens innerhalb sieben Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort- zu prüfen. Mängel müssen innerhalb dieser Zeit schriftlich gemeldet werden. Bei Anlieferung der Ware erkennbare Schäden sind zusätzlich auf dem Frachtbrief zu vermerken. Eine Weiterverarbeitung der gelieferten Ware, die Gegenstand der Reklamation ist, darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Käufer.

10. Rücksendungen sind nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis möglich. Soweit Rücksendungen vereinbart werden, haben diese frei unserem Werk Mönchengladbach zu erfolgen. Die Waren werden nur in vollen Versandeinheiten zurückgenommen. Die Gutschrift erfolgt – einwandfreien Zustand der Ware vorausgesetzt – unter Abzug von 25 % des Netto-Warenwerts. Verkaufsmöbel werden nicht zurückgenommen.

11. Alle vom Verkäufer vorgenommenen Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung voll bezahlt hat. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand –, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist nicht berechtigt, die noch nicht vollständig bezahlte Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen von dritter Seite sind uns sofort anzuzeigen und die Ware auf Verlangen bei einer von uns zu bestimmenden Stelle auf Kosten des Käufers einzulagern.

12.
Der Käufer ist verpflichtet, bis zur vollständigenBezahlung für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.

13.
Der Verkäufer behält sich vor, bei Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, Einstellung der Zahlung, Auflösung oder Veränderung der Firma und dergl. Sicherheit zu verlangen oder den Abschluss aufzuheben. Im Falle des Zahlungsverzuges kann der Verkäufer die sofortige Bezahlung aller, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen.

14. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

15. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Mönchengladbach, ebenso der Gerichtsstand.

16. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

17. Im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltene personenbezogene Daten Ihres Unternehmens werden wir im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten, d. h. speichern, übermitteln, verändern und löschen.